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Gute Nachricht für Bausparer: Höhe der Wohnungsbauprämie steigt!

Ein erschwingliches Eigenheim wird vor allem in deutschen Großstädten zunehmend zur Mangelware: Die Kaufpreise steigen immer weiter – und mit ihnen erhöht sich auch der Bedarf an Eigenkapital. Vor dem Einzug ins Traumhaus ist daher oft erstmal beharrliches Sparen angesagt. Doch: Hilfe winkt von staatlicher Seite, und zwar in Form der Wohnungsbauprämie. Ab 2021 wird sie deutlich erhöht!

Die Wohnungsbauprämie hat Tradition: Es gibt sie bereits seit 1952. Mit der staatlichen Prämie soll die Schaffung oder der Erwerb von Wohnraum gefördert werden. Meistens fließt die Förderung in einen Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass die Bausparsumme am Ende auch tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Wer das angesparte Geld also nach ein paar Jahren lieber in ein neues Auto investiert, verliert seinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

 

Aktuelle Höhe der Wohnungsbauprämie

Die Höhe der Wohnungsbauprämie orientiert sich an dem Betrag, den Bausparer selbst in den Bausparvertrag einzahlen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen das mindestens 50 Euro pro Jahr sein. Der Staat gibt zu dieser Sparsumme dann 8,8 Prozent dazu. Viel hilft viel könnte man also meinen. Das gilt bei der Wohnungsbauprämie allerdings nur bedingt. Denn: Es gibt auch eine maximale Förderhöhe und die ist bei jährlich 512 Euro (Singles) bzw. 1.024 Euro (Ehepaare) erreicht. Wer genau diesen Betrag oder mehr einzahlt, erhält die aktuell höchstmögliche Förderung von rund 45 Euro (Singles) bzw. 90 Euro (Verheiratete) pro Jahr.

 

Erhöhung der Wohnungsbauprämie 2021

Zum 1. Januar 2021 soll die Höhe der Wohnungsbauprämie steigen – und zwar sowohl der Fördersatz selbst als auch die Höhe der maximal geförderten Sparsumme. Das heißt konkret: Ab sofort werden bis zu 700 Euro (Singles) bzw. 1.400 Euro (Ehepaare) mit einem Fördersatz von 10 Prozent gefördert. Die tatsächlich ausgezahlte Wohnungsbauprämie erhöht sich damit um bis zu 50 Prozent.

Beispielrechnung 1: Wohnungsbauprämie Singles

 

Maximal geförderte Sparsumme

Fördersatz

Höhe der Wohnungsbauprämie

Bis 31.12.2020

512 Euro

8,8 %

46 Euro

Ab 01.01.2021

700 Euro

10 %

70 Euro

Beispielrechnung 2: Wohnungsbauprämie Ehepaare

 

Maximal geförderte Sparsumme

Fördersatz

Höhe der Wohnungsbauprämie

Bis 31.12.2020

1.240 Euro

8,8 %

90 Euro

Ab 01.01.2021

1.400 Euro

10 %

140 Euro

 

Wohnungsbauprämie: Wer erhält sie?

Neben der Mindest-Sparsumme von 50 Euro, die selbst beigetragen werden muss, gibt es noch ein paar weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Unbeschränkte Steuerpflichtigkeit in Deutschland
  • Maximales Einkommen: 25.600 Euro (Singles), 51.200 Euro (Verheiratete)

Wichtig: Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch dieser Betrag ist, wird vom Finanzamt festgelegt und kann dem letzten Steuerbescheid entnommen werden. Auch die Einkommensgrenzen werden ab dem 01.01.2021 nach oben verschoben: auf 35.000 bzw. 70.000 Euro. 

 

Schritt für Schritt: So funktioniert
die Wohnungsbauprämie

  1. Antrag ausfüllen: Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt über die Bausparkasse. Diese schickt all ihren Bausparkunden einen jährlichen Kontoauszug, der auch den Antrag auf die Wohnungsbauprämie enthält.
  2. Antrag an Bausparkasse senden: Der Bausparantrag muss ausgefüllt inklusive der nötigen Belege an die Bausparkasse zurückgeschickt werden. Das ist auch bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Die Bausparkasse leitet den Antrag anschließend an das zuständige Finanzamt weiter.
  3. Prozedere jährlich wiederholen: Die Wohnungsbauprämie muss jährlich immer wieder aufs Neue bei der Bausparkasse beantragt werden, um den Anspruch über die Jahre hinweg zu bewahren.
  4. Guthaben nach sechs bis acht Jahren erhalten: Die Ansparphase eines Bausparvertrages läuft in der Regel sechs bis acht Jahre. Wird die Bausparsumme anschließend für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, erhalten die Bausparer die Wohnungsbauprämie für alle vergangenen Jahre auf einen Schlag auf ihr Bausparkonto ausgezahlt. Bei acht Jahren mit maximaler Förderung wären das also 1.120 Euro.

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